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   VGH Baden-Württemberg, 29.01.2021 - DL 16 S 1268/19   

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VGH Baden-Württemberg, 29.01.2021 - DL 16 S 1268/19 (https://dejure.org/2021,3030)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 29.01.2021 - DL 16 S 1268/19 (https://dejure.org/2021,3030)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 29. Januar 2021 - DL 16 S 1268/19 (https://dejure.org/2021,3030)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    Entfernung des Beamten aus dem Dienst wegen Untreue; mangelhafte Begründung einer Disziplinarverfügung - Nachholung; Einbehaltung der Dienstbezüge während der Suspendierung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Entfernung aus dem Beamtenverhältnis eines Leiters der Steuerabteilung wegen Untreue

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (30)

  • VGH Baden-Württemberg, 03.06.2014 - DL 13 S 150/14

    Entfernung eines Lehrers aus dem Dienst - Verletzung elementarer Verfahrensrechte

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.01.2021 - DL 16 S 1268/19
    Es entspricht rechtsstaatlichen Grundsätzen, dem Betroffenen zu eröffnen, welches Vergehen ihm zur Last gelegt wird, und ihn hierzu anzuhören (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 03.06.2014 - DL 13 S 150/14 -, juris Rn. 27; LT-Drs. 14/2996, S. 67).

    Denn nur dann ist mit Sicherheit auszuschließen, dass sich der Verfahrensmangel auf die Disziplinarverfügung ausgewirkt hat (Urteil vom 03.06.2014 - DL 13 S 150/14 -, juris Rn. 28, 31).

    Entgegen der Ansicht der Beklagten kann dieses Versäumnis nicht durch die Erwähnung des Vorwurfs in der abschließenden Anhörung des Klägers geheilt werden (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 03.06.2014 - DL 13 S 150/14 -, juris Rn. 28, 31).

  • BVerwG, 20.10.2005 - 2 C 12.04

    Postbeamter; Disziplinarklage; Mitwirkung des Personalrats (Betriebsrats);

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.01.2021 - DL 16 S 1268/19
    Für die Schwere des Dienstvergehens können bestimmend sein die objektive Handlung (insbesondere Eigenart und Bedeutung der Dienstpflichtverletzung, zum Beispiel die Verletzung einer Kern- oder einer Nebenpflicht, sowie besondere Umstände der Tatbegehung, wie etwa Häufigkeit und Dauer eines wiederholten Fehlverhaltens), subjektive Handlungsmerkmale (insbesondere Form und Gewicht des Verschuldens des Beamten, Beweggründe für sein Verhalten) sowie unmittelbare Folgen des Dienstvergehens für den dienstlichen Bereich und Dritte, zum Beispiel der materielle Schaden (vgl. BVerwG, Urteile vom 20.10.2005 - 2 C 12.04 -, BVerwGE 124, 252 und vom 29.05.2008 - 2 C 59.07 -, Buchholz 235.1 § 70 BDG Nr. 3, jeweils zu § 13 BDG).

    Auch nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts kann von einem schweren Dienstvergehen eine - widerlegliche - Indizwirkung für einen endgültigen Vertrauensverlust ausgehen (vgl. BVerwG, Urteil vom 20.10.2005 - 2 C 12.04 -, BVerwGE 124, 252).

  • BVerwG, 29.05.2008 - 2 C 59.07

    Entfernung eines Beamten aus dem Beamtenverhältnis wegen einer rechtskräftigen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.01.2021 - DL 16 S 1268/19
    Für die Schwere des Dienstvergehens können bestimmend sein die objektive Handlung (insbesondere Eigenart und Bedeutung der Dienstpflichtverletzung, zum Beispiel die Verletzung einer Kern- oder einer Nebenpflicht, sowie besondere Umstände der Tatbegehung, wie etwa Häufigkeit und Dauer eines wiederholten Fehlverhaltens), subjektive Handlungsmerkmale (insbesondere Form und Gewicht des Verschuldens des Beamten, Beweggründe für sein Verhalten) sowie unmittelbare Folgen des Dienstvergehens für den dienstlichen Bereich und Dritte, zum Beispiel der materielle Schaden (vgl. BVerwG, Urteile vom 20.10.2005 - 2 C 12.04 -, BVerwGE 124, 252 und vom 29.05.2008 - 2 C 59.07 -, Buchholz 235.1 § 70 BDG Nr. 3, jeweils zu § 13 BDG).

    Ein endgültiger Vertrauensverlust ist anzunehmen, wenn aufgrund einer prognostischen Gesamtwürdigung auf der Grundlage aller im Einzelfall bedeutsamen be- und entlastenden Gesichtspunkte der Schluss gezogen werden muss, der Beamte werde auch künftig in erheblicher Weise gegen Dienstpflichten verstoßen oder die durch sein Verhalten herbeigeführte Schädigung des Ansehens des Berufsbeamtentums sei bei einer Fortsetzung des Beamtenverhältnisses nicht wieder gutzumachen (vgl. BVerwG, Urteil vom 29.05.2008 - 2 C 59.07 -, juris Rn. 18; Urteil vom 03.05.2007 - 2 C 9.06 -, NVwZ-RR 2007, 695).

  • BVerwG, 10.12.2015 - 2 C 6.14

    Feuerwehrbeamter; Rettungsassistent; Diebstahl; Ausnutzung der schutzlosen Lage

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.01.2021 - DL 16 S 1268/19
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwG, Urteil vom 10.12.2015 - 2 C 6.14 -, BVerwGE 154, 10) und des Disziplinarsenats des Verwaltungsgerichtshofs (vgl. etwa Urteil vom 31.05.2017 - DL 13 S 131/17 -) reicht der Orientierungsrahmen bereits bei innerdienstlich unter Ausnutzung der Dienststellung begangenen Straftaten, für die das Strafgesetz als Strafrahmen eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren vorsieht, bis hin zur Entfernung aus dem Beamtenverhältnis.
  • BVerwG, 28.02.2013 - 2 C 3.12

    Uneigennützige Amtsführung; Verbot der Vorteilsannahme; Bestechlichkeit; Anschein

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.01.2021 - DL 16 S 1268/19
    Das vom Kläger zerstörte Vertrauen kann nicht durch Zeitablauf und damit auch nicht durch eine verzögerte disziplinarrechtliche Sanktionierung schwerwiegender Pflichtenverstöße wiederhergestellt werden (BVerwG, Urteil vom 28.02.2013 - 2 C 3.12 -, BVerwGE 146, 987 m.w.N.; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 28.01.2013 - 2 BvR 1912/12 -, NVwZ 2013, 788), zumal im vorliegenden Fall der Zeitablauf im Wesentlichen auf dem sachlichen und vom Gesetzgeber legitimierten (vgl. § 13 Abs. 1 LDG) Grund beruhte, zunächst den Ausgang des strafrechtlichen Verfahrens abzuwarten.
  • BVerwG, 03.05.2007 - 2 C 9.06

    Disziplinarbefugnis der Verwaltungsgerichte; Zugriffsdelikt;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.01.2021 - DL 16 S 1268/19
    Ein endgültiger Vertrauensverlust ist anzunehmen, wenn aufgrund einer prognostischen Gesamtwürdigung auf der Grundlage aller im Einzelfall bedeutsamen be- und entlastenden Gesichtspunkte der Schluss gezogen werden muss, der Beamte werde auch künftig in erheblicher Weise gegen Dienstpflichten verstoßen oder die durch sein Verhalten herbeigeführte Schädigung des Ansehens des Berufsbeamtentums sei bei einer Fortsetzung des Beamtenverhältnisses nicht wieder gutzumachen (vgl. BVerwG, Urteil vom 29.05.2008 - 2 C 59.07 -, juris Rn. 18; Urteil vom 03.05.2007 - 2 C 9.06 -, NVwZ-RR 2007, 695).
  • VGH Baden-Württemberg, 23.02.2017 - DL 13 S 2331/15

    Dienstvergehen durch Zugriff auf fremde Daten

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.01.2021 - DL 16 S 1268/19
    Der Senat prüft die Disziplinarverfügung auf der Grundlage des von der Disziplinarbehörde gemäß § 12 LDG zugrunde gelegten Sachverhalts im Rahmen des Untersuchungsgrundsatzes (§ 86 Abs. 1 VwGO i.V.m. § 2 LDG) in tatsächlicher wie auch in rechtlicher Hinsicht (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteile vom 09.08.2016 - DL 13 S 1279/15 - und vom 23.02.2017 - DL 13 S 2331/15 -, jeweils juris und m.w.N.).
  • BVerwG, 10.12.2015 - 2 C 50.13

    Polizeibeamter; außerdienstliches Dienstvergehen; Vermögensdelikt; disziplinare

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.01.2021 - DL 16 S 1268/19
    Dem tatsächlich ausgeurteilten Strafmaß kommt bei der Bestimmung der konkreten Disziplinarmaßnahme bei innerdienstlichen Dienstvergehen keine "indizielle" oder "präjudizielle" Bedeutung zu (BVerwG, Beschluss vom 05.07.2016 - 2 B 24.16 -, NVwZ-RR 2016, 876; Beschluss vom 28.08.2018 - 2 B 5.18 -, juris Rn. 18).Die konkrete Bemessung der angemessenen Disziplinarmaßnahme hängt bei Delikten, die - wie hier - angesichts ihrer möglichen Variationsbreite der Vorgabe einer Regeldisziplinarmaßnahme nicht zugänglich sind, von einer sorgsamen Würdigung der Einzelfallumstände ab (BVerwG, Urteil vom 10.12.2015 - 2 C 50.13 -, juris).
  • BVerfG, 28.01.2013 - 2 BvR 1912/12

    Keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen Rspr des BVerwG zur Berücksichtigung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.01.2021 - DL 16 S 1268/19
    Das vom Kläger zerstörte Vertrauen kann nicht durch Zeitablauf und damit auch nicht durch eine verzögerte disziplinarrechtliche Sanktionierung schwerwiegender Pflichtenverstöße wiederhergestellt werden (BVerwG, Urteil vom 28.02.2013 - 2 C 3.12 -, BVerwGE 146, 987 m.w.N.; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 28.01.2013 - 2 BvR 1912/12 -, NVwZ 2013, 788), zumal im vorliegenden Fall der Zeitablauf im Wesentlichen auf dem sachlichen und vom Gesetzgeber legitimierten (vgl. § 13 Abs. 1 LDG) Grund beruhte, zunächst den Ausgang des strafrechtlichen Verfahrens abzuwarten.
  • BVerwG, 17.07.2013 - 2 B 27.12

    Zur Bemessung der Disziplinarmaßnahme; ungenehmigte Nebentätigkeit während der

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.01.2021 - DL 16 S 1268/19
    Allerdings ist zu beachten, dass eine langjährige pflichtgemäße Dienstausübung selbst bei überdurchschnittlichen Leistungen für sich genommen regelmäßig nicht geeignet ist, gravierende Pflichtenverstöße in einem milderen Licht erscheinen zu lassen (BVerwG, Beschluss vom 17.07.2013 - 2 B 27.12 -, juris Rn. 11 m.w.N.).
  • BVerwG, 05.07.2016 - 2 B 24.16

    Strafvollzugsbeamter; Geheimnisverrat; Amtsverschwiegenheit;

  • BVerwG, 05.05.2015 - 2 B 32.14

    Beamter; Grundschullehrer; Entfernung aus dem Beamtenverhältnis; körperliche Nähe

  • BVerwG, 12.10.1989 - 2 C 22.87

    Personalrat - Entlassung eines Beamten auf Probe - Mitwirkung - Vorgenommene

  • BVerwG, 21.04.2016 - 2 C 4.15

    Beamter; Disziplinarmaßnahme; Disziplinarbefugnis; unmittelbarer

  • VGH Baden-Württemberg, 09.08.2016 - DL 13 S 1279/15

    Disziplinarverfahren bei Verschwendung öffentlicher Mittel

  • VGH Baden-Württemberg, 24.08.2011 - DL 13 S 583/11

    Besitz kinderpornografischer Dateien durch Lehrer; Disziplinarmaß

  • BVerwG, 28.08.2018 - 2 B 5.18

    Bestimmung der Schwere eines Dienstvergehens eines Polizeibeamten im Falle einer

  • VGH Baden-Württemberg, 30.07.2009 - DB 16 S 2045/08

    Entfernung eines Zollbeamten aus dem Dienst bei erheblich verminderter

  • VGH Baden-Württemberg, 30.09.2013 - DL 13 S 724/13

    Bindung im Disziplinarverfahren an tatsächliche Feststellungen in einem

  • VGH Bayern, 22.07.2020 - 16a D 18.1918

    Aberkennung des Ruhegehalts wegen unerlaubter Verwendung dienstlicher Tankkarten

  • VGH Baden-Württemberg, 03.08.2017 - DL 13 S 2084/16

    Disziplinarrecht; Bindungswirkung tatsächlicher Feststellungen rechtskräftiger

  • BVerwG, 07.03.2017 - 2 B 19.16

    Entfernung aus dem Dienst bei Gesamtschaden von über 5 000 EUR; Anforderungen an

  • VGH Baden-Württemberg, 07.06.2011 - DL 13 S 1826/10

    Entfernung aus dem Dienst: Sexueller Missbrauch einer Schülerin durch ihren

  • BVerwG, 17.04.2020 - 2 B 3.20

    Keine erneute Beteiligung des Personalrats bei Heilung eines Mangels der

  • BVerwG, 10.06.1988 - 2 B 84.88

    Entlassung - Probebeamter - Niedersachsen - Personalrat - Zustimmung - Gegenstand

  • VGH Baden-Württemberg, 13.06.2016 - DL 13 S 1699/15

    Bindungswirkung der Disziplinarbehörde an tatsächliche Feststellungen im

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.10.2019 - 3d A 4373/18

    Disziplinarverfahren gegen einen Beamten; Entfernung aus dem Beamtenverhältnis;

  • VGH Baden-Württemberg, 24.06.2010 - DB 16 S 3391/08

    Disziplinarecht: Aberkennung des Ruhegehalts wegen eines Zugriffsdelikts;

  • BVerwG, 18.04.1990 - 1 D 70.89

    Kostentragungspflicht nach Rechtsmittelrücknahme im Disziplinarverfahren

  • BVerwG, 24.06.2020 - 6 C 3.19

    Entscheidungen über die Vergabe von Frequenzen für 5 G im Wege der Versteigerung

  • VGH Baden-Württemberg, 12.09.2022 - DB 16 S 530/21

    Entfernung eines Polizeibeamten aus dem Dienst wegen unbefugter Recherchen in

    Eine Verletzung des der Sphäre der Personalvertretung zuzuordnenden weitergehenden Informationsanspruchs führt zudem - ebensowenig wie der Verzicht auf die im Mitwirkungsverfahren vorgeschriebene, vom Beklagten vermisste Erörterung mit dem Dienststellenleiter - nicht zur Rechtswidrigkeit der getroffenen Maßnahme (vgl. BVerwG, Urteil vom 12.10.1989 - 2 C 22.87 -, BVerwGE 82, 356 [zu § 78 Abs. 1 Nr. 4 BPersVG a.F.]; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 29.01.2021 - DL 16 S 1268/19 -, juris Rn. 96 [zum baden-württembergischen Disziplinarrecht]).

    Dies ist der Fall, wenn auf der Grundlage aller im Einzelfall bedeutsamen be- und entlastenden Gesichtspunkte der Schluss gezogen werden kann, der Beamte werde künftig nicht in erheblicher Weise gegen Dienstpflichten verstoßen und die durch sein Verhalten herbeigeführte Schädigung des Ansehens des Berufsbeamtentums sei auch bei einer Fortsetzung des Beamtenverhältnisses wiedergutzumachen (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 29.01.2021 - DL 16 S 1268/19 -, juris Rn. 125).

  • VG Karlsruhe, 18.11.2021 - DL 17 K 4832/20

    Disziplinarischer Ermittlungsumfang bei Alkoholerkrankung eines Beamten

    Die Kammer überprüft die auf Entfernung aus dem Beamtenverhältnis gerichtete streitgegenständliche Verfügung auf der Grundlage des von dem Polizeipräsidenten des Polizeipräsidium ... als Dienstvorgesetztem des Klägers (vgl. § 7 Abs. 1 i. V. m. § 3 Abs. 2 Nr. 1 Beamtenrechtszuständigkeitsverordnung Baden-Württemberg) dieser Verfügung zu Grunde gelegten Sachverhalts im Rahmen des Untersuchungsgrundsatzes (§ 2 LDG i. V. m. § 86 Abs. 1 VwGO) in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteile vom 29.01.2021 - DL 16 S 1268/19 -, juris Rn. 99, vom 03.06.2014 - DL 13 S 150/14 -, juris Rn. 26 und vom 07.06.2011 - DL 13 S 1826/10 -, juris Rn. 65).

    Das Disziplinargericht ist hingegen nur befugt, den in der Disziplinarverfügung dargestellten und geahndeten disziplinaren Vorwurf auf der Grundlage der von der Disziplinarbehörde der Disziplinarverfügung zugrunde gelegten Sachverhalts in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht zu prüfen (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteile vom 29.01.2021 - DL 16 S 1268/19 -, juris Rn. 99, vom 03.06.2014 - DL 13 S 150/14 -, juris Rn. 26 m. w. N. und vom 07.06.2011 - DL 13 S 1826/10 -, juris Rn. 65; siehe auch Urteil der Kammer, a. a. O.; VG Freiburg, Urteil vom 03.05.2010 - DL 10 K 210/10 -, juris).

    Dem Beamten sollen die Gründe für die Entscheidung vollständig dargelegt werden und auch dem Gericht eine ausreichende Grundlage für die von ihm zu treffende Entscheidung zur Verfügung stellen (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 29.01.2021 - DL 16 S 1268/19 -, juris Rn. 81).

    Allerdings kommt eine Heilung durch Nachholung einzelner Begründungsteile in einem Disziplinarverfahren nur dann in Betracht, wenn es sich nicht um einen schweren Formfehler handelt, der vorgeworfene Sachverhalt von vorneherein hinreichend abgegrenzt war, die Disziplinarverfügung nicht in ihrem Wesen verändert wird und die Verteidigungsmöglichkeiten des Beamten dadurch nicht beeinträchtigt werden (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 29.01.2021 - DL 16 S 1268/19 -, juris Rn. 81).

  • VGH Baden-Württemberg, 28.11.2023 - DB 16 S 699/23

    Entfernung eines Beamten aus dem Beamtenverhältnis wegen Leugnung der rechtlichen

    Dies ist der Fall, wenn auf der Grundlage aller im Einzelfall bedeutsamen be- und entlastenden Gesichtspunkte der Schluss gezogen werden kann, der Beamte werde künftig nicht in erheblicher Weise gegen Dienstpflichten verstoßen und die durch sein Verhalten herbeigeführte Schädigung des Ansehens des Berufsbeamtentums sei auch bei einer Fortsetzung des Beamtenverhältnisses wiedergutzumachen (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 29.01.2021 - DL 16 S 1268/19 -, juris Rn. 125).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 29.07.2021 - 4 B 14.19

    Schwerbehinderung; Dienstunfähigkeit; Versetzung in den Ruhestand;

    Ist für beide Stellen der Vorgang abgeschlossen, könnten sie sich später nicht mehr auf die Notwendigkeit einer ausführlicheren Unterrichtung berufen (entsprechend VGH Mannheim, Urteil vom 29. Januar 2021 - DL 16 S 1268/19 - juris Rn. 96 zum Personalrat).
  • VG Freiburg, 13.05.2022 - DL 11 K 2735/21

    Pflicht einer Lehrkraft zur politischen Enthaltsamkeit im Unterricht

    Für die Schwere des Dienstvergehens können die objektive Handlung (insbesondere Eigenart und Bedeutung der Dienstpflichtverletzung, zum Beispiel die Verletzung einer Kern- oder einer Nebenpflicht, sowie besondere Umstände der Tatbegehung, wie etwa Häufigkeit und Dauer eines wiederholten Fehlverhaltens), subjektive Handlungsmerkmale (insbesondere Form und Gewicht des Verschuldens des Beamten, Beweggründe für sein Verhalten) sowie unmittelbare Folgen des Dienstvergehens für den dienstlichen Bereich und Dritte bestimmend sein (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 29.01.2021 - DL 16 S 1268/19 -, juris, Rn. 111 m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 13.02.2023 - DL 16 S 821/22

    Förmliche Ausdehnung eines Disziplinarverfahrens; Änderung der

    Schon im Hinblick auf die an die Einleitung beziehungsweise Ausdehnung eines Disziplinarverfahrens nach §§ 11 ff. LDG anknüpfenden Verfahrensschritte sowie der mit der Einleitung beziehungsweise Ausdehnung des Verfahrens verbundenen Hemmung der Fristen für den Eintritt eines Disziplinarmaßnahmeverbots gemäß § 35 Abs. 1 und Abs. 2 LDG bedarf es für die Ausdehnung des Disziplinarverfahrens weitergehender Anhaltspunkte als die bloße Auflistung weiterer Vorwürfe im dem Betroffenen zur Anhörung übersandten Ermittlungsergebnis (vgl. im Ergebnis auch VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 29.01.2021 - DL 16 S 1268/19 -, juris Rn. 90 unter Verweis auf Urteil vom 03.06.2014 - DL 13 S 150/14 -, juris Rn. 28, 31).
  • VG Karlsruhe, 21.04.2022 - DL 17 K 1801/20

    Kraichtal: Disziplinarverfahren gegen den ehemaligen Kämmerer wegen Betrugs in

    Dabei ist die Schwere des Dienstvergehens maßgebendes Bemessungskriterium für die Bestimmung der erforderlichen Disziplinarmaßnahme (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 29.01.2021 - DL 16 S 1268/19 - juris Rn. 110 m.w.N.).
  • VG Karlsruhe, 10.03.2022 - DL 17 K 1218/21

    Entfernung aus dem Beamtenverhältnis; mangelhafte Unterrichtung über Einleitung

    Die Kammer überprüft die auf Entfernung aus dem Beamtenverhältnis gerichtete streitgegenständliche Verfügung auf der Grundlage des von dem Vorsitzenden der Geschäftsführung der Beklagten als zuständiger Disziplinarbehörde (vgl. § 7 Abs. 1 i. V. m. § 4 Nr. 3 LDG, ... ) dieser Verfügung zu Grunde gelegten Sachverhalts im Rahmen des Untersuchungsgrundsatzes (§ 2 LDG i. V. m. § 86 Abs. 1 VwGO) in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteile vom 29.01.2021 - DL 16 S 1268/19 -, juris Rn. 99, vom 03.06.2014 - DL 13 S 150/14 -, juris Rn. 26 und vom 07.06.2011 - DL 13 S 1826/10 -, juris Rn. 65).
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